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Taufgottesdienste

In der Regel finden Taufgottesdienste in St. Philippus am Sonntag im Hauptgottesdienst um 10.30 Uhr oder danach um 11.30 Uhr in einem eigenständigen Taufgottesdienst statt. Das Pfarramt hat immer schon im voraus einige Terminangebote, die Sie im voraus telefonisch erfragen können.

Ganz besonders beeindruckend ist die Taufe in der Osternacht, die bei uns nachts um 23.00 Uhr gefeiert wird. In der Urkirche wurde ausschließlich in der Osternacht getauft. Meist sind es junge Erwachsene, zum Beispiel Konfirmanden, die diese Tradition wieder aufleben lassen.

 

Taufgespräch

Der Taufe geht ein Taufgespräch voraus. Weil in der Regel kleine Kinder getauft werden, sind es Gespräche mit den Eltern, zu denen die Paten sehr willkommen sind. Meist sind es hoch interessante Gespräche, die von der Gestaltung des Taufgottesdienstes (bei vielen Elementen des Gottesdienstes wie den Liedern, der Musik, den Fürbitten, der Taufkerze können Sie eigene Vorschläge machen und den Ablauf mitgestalten) bis hin zur Bedeutung von Taufe und Glaube für das Leben reichen.

Zu diesem Gespräch sollten Sie bereithalten:

Im Taufgespräch können Sie auch eine Entscheidung über die Auswahl des Taufspruchs treffen (eine gute Auswahl findet sich unter www.taufspruch.de). Er wird ihr Kind ein Leben lang begleiten.

 

Müssen die Eltern und Paten Mitglied der Kirche sein?

Wenn Vater und Mutter nicht Mitglied der Kirche sind, für ihr Kind aber die Taufe begehren, dann entsteht daraus ein Glaubwürdigkeitsproblem, weil die Taufe ja auch hinführen will in die Gemeinschaft der Christen, die in der Kirche ihre konkrete Gestalt gewinnt. Und dieser Zusammenhang führt zu der Frage: „Warum begehren Sie für Ihr Kind etwas, das Sie für sich selbst ablehnen?“ Die Antwort auf diese Frage ist deshalb so wichtig, weil die getauften Kinder leichter in die christliche Gemeinschaft hineinfinden können, wenn sie sich am Vorbild der Eltern orientieren können. Auf den Zusammenhang von Glaube und Taufe weist auch die Tauffrage hin, die in der Tauffeier an die Eltern und Paten gerichtet wird.

Kommt eine Patin oder ein Pate nicht aus der St. Philippus-Kirchengemeinde, werden sie um eine Patenbescheinigung gebeten, die das Büro der Heimatgemeinde der Patin oder des Paten ausstellt und damit ihre Kirchenzugehörigkeit bescheinigt.

 

Mehr Informationen finden Sie unter:

http://www.ekd.de/einsteiger/taufe.html

 

Kontakt:

Pfarramt der St. Philippus-Kirchengemeinde
Große Heide 17 B
30657 Hannover

Tel. 0511 650754