Kirchenvorstandswahl: So hat unsere St. Philippusgemeinde gewählt.
Wahlberechtigt waren 821 Gemeindemitglieder
An der Wahl haben 302 Gemeindemitglieder teilgenommen,
das entspricht einer Wahlbeteiligung von 36,78%.
Gewählt wurden:
Bohle, Nadine
Dr. Dallmeier, Volker
Dr. Günther, Ulrike
Dr. Liersch, Juliane
Dr. Stupperich, Martin
Möglichkeit zur Beschwerde gegen die Wahl
nach § 17 des Kirchengesetzes über die Bildung der Kirchenvorstände (KVBG)
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(2) | Der Kirchenkreisvorstand entscheidet unverzüglich über die Beschwerde, gibt die begründete Entscheidung der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer und dem Kirchenvorstand bekannt und weist auf die weitere Beschwerdemöglichkeit hin. |
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