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SCHON JETZT VORMERKEN: KIRCHENVORSTANDSWAHL 2024

Im nächsten Frühjahr, am 10. März 2024, findet die nächste Kirchenvorstandswahl statt.

Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Gemeindemitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten. Die Voraussetzungen dafür regelt das aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG), das die Landessynode 2022 beschlossen hat. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, um die Stimmabgabe für die Wahlberechtigten zu erleichtern und die Wahlabläufe für die Kirchengemeinden zu vereinfachen und die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen zu fördern:

  • Die Kirchenvorstandswahl bietet erstmals neben der Allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen: Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Der Kirchenvorstand kann festlegen, dass es zusätzlich eine Urnenwahl gibt, bei der die Stimmabgabe am Wahltag persönlich im Wahllokal erfolgt.
  • Die Wahlberechtigten entscheiden für sich, welches Wahlverfahren sie nutzen. Es ist gewährleistet, dass man nur ein Mal wählen kann.
  • Es kann nun jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied für den Kirchenvorstand kandidieren, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands (also am 1. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde gehört. Und wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.
  • Der derzeitige KV legt die Mitglieder-Zahl des nächsten KV eigenständig fest; diese Zahl kann nach Einreichung der Wahlvorschläge noch korrigiert werden. Mindestzahl sind drei zu Wählende.
  • Auf dem Stimmzettel sind so viele Stimmen zulässig wie Mitglieder in den KV zu wählen sind. Eine Kumulation bis zu drei Stimmen ist möglich.

Kandidierende gesucht

Wir suchen Gemeindeglieder, die bereit sind, Verantwortung in unserer und für unsere St. Philippus-Gemeinde zu übernehmen. Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann beim Kirchenvorstand bis zum 10. Oktober 2023 schriftlich Wahlvorschläge einreichen .

Dazu gibt es zwei Wege:

  1. Sie sagen: „Da mache ich gerne mit und kandidiere!“ Dann melden Sie sich bitte im Gemeindebüro!
  2. Sie überlegen (und bereden sich mit anderen?): Wem traue ich dieses Amt zu? Dann sprechen Sie den- oder diejenigen an und sagen ihr oder ihm: „Du, ich glaube, da wärest Du der oder die Richtige! Ich würde Dich gerne zur Kandidatur vorschlagen!"

Wenn Sie Fragen zum Gremium „Kirchenvorstand“ und seinen Aufgaben oder zum Bewerbungsverfahren haben, sind unsere derzeitigen KV-Mitglieder, unsere Pastorin (wenn sie wieder im Amt ist) und die derzeitigen Vertretungspastoren gern zu Rede und Antwort bereit.

Es sollen insgesamt möglichst mehr Wahlvorschläge eingereicht werden, als Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen sind.

Was ist bei der Kandidierenden-Suche zu beachten:

  • Das passive Wahlrecht gilt für Kandidierende ab 16 Jahre (mit Zustimmung der Sorgeberechtigten).
  • Die Wahlperiode dauert wie bislang sechs Jahre. Kandidierende können sich jedoch vor der Wahl entscheiden, nur für drei Jahre zur Verfügung zu stehen - mit der Option, nach drei Jahren zu verlängern.
  • Es soll mindestens ein Gemeindeglied kandidieren, das das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Familienmitglieder können gleichzeitig kandidieren und auch (im Fall ihrer Wahl) Mitglied im KV sein.
  • Personen, die in öffentlichen Äußerungen Auffassungen vertreten, die im Widerspruch zum Auftrag oder zur Ordnung unserer Kirche stehen, oder aktiv eine Vereinigung unterstützen, die solche Ziele verfolgt, sind von der Wählbarkeit ausgeschlossen.

Dies ist nur ein erster (und unvollständiger) Überblick über die aktuellen Regelungen. Das „Kirchenvorstandsbildungsgesetz KVBG“ der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und weitere Informationen zur Kirchenvorstandswahl sind im Internet abrufbar.

Ihre Fragen oder Ihre Bereitschaft zum Mitwirken in unserer Gemeinde können Sie über die auf unserer Kontaktseite angegebenen Möglichkeiten loswerden.

Oder schreiben Sie eine E-Mail direkt an uns als derzeitige Kirchenvorsteherinnen oder Kirchenvorsteher:

E-Mail: Dr. Marie-Christine Barckhausen
E-Mail: Eva Bettex
E-Mail: Nadine Bohle
E-Mail: Dr. Volker Dallmeier
E-Mail: Dr. Ulrike Günther
E-Mail: Dr. Martin Stupperich